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Use Case
Beauty & Friseur · No-Show-Recovery

No-Show-Gebühr im Salon: Was erlaubt ist und der bessere Weg, den Slot zu füllen

Eine Ausfallgebühr beim Friseur ist zulässig, wenn AGB, Transparenz und Nachweis stimmen. Aber Geld einzutreiben bringt Ihnen den Termin nicht zurück. TerminJet erinnert vorab, sichert per Anzahlung ab und füllt freie Slots automatisch aus Ihrer Warteliste.

DSGVO-konform, dokumentierte Einwilligung Auf Ihrer eigenen Domain, keine Provision EU-Hosting bei Hetzner, AES-256
app.terminjet.de/recovery Live
TerminJet: Recovery-Warteschlange
Die Rechtslage kurz erklärt

Ausfallgebühr im Salon rechtssicher: AGB sind die Grundlage

Eine No-Show-Gebühr ist in Deutschland zulässig, wenn der Termin verbindlich vereinbart wurde und der Kunde die Bedingungen vor der Buchung kannte. Wer einen festen Slot reserviert, geht eine Verpflichtung ein. Bleibt er ohne Absage fern, kann der Salon einen Ausfallschaden geltend machen. Entscheidend ist, dass es sauber dokumentiert ist statt im Streitfall behauptet.

Verbindliche Buchung mit klar kommunizierten Stornobedingungen vor dem Klick auf Buchen
Transparente Frist, etwa kostenfreie Absage bis 24 oder 48 Stunden vorher
Höhe orientiert am tatsächlichen Ausfall, nicht am vollen Listenpreis der Behandlung
Nachweisbare Zustimmung zu den AGB, automatisch beim Buchungsvorgang protokolliert
app.terminjet.de/patienten Live
TerminJet: Wartelisten & Leads
Was ein No-Show wirklich kostet

Die Lücke im Kalender ist teurer als die Gebühr

Eine Färbung oder Strähnen blockieren zwei bis drei Stunden am Stuhl. Fällt der Termin kurzfristig aus und Sie bekommen ihn nicht neu besetzt, ist der Umsatz weg. Die Gebühr ersetzt selten den vollen Schaden.

5-15%
der Termine fallen je nach Salon kurzfristig aus oder werden vergessen
60-180 Min.
Stuhlzeit, die eine einzelne Färbung oder Strähnenbehandlung blockiert
24-48 Std.
übliche Stornofrist, die in den AGB sauber verankert sein sollte
Der bessere Weg statt nur abkassieren

Termin absichern, erinnern, neu besetzen

  1. Schritt 01

    Verbindlich buchen mit dokumentierter Einwilligung

    Der Kunde bucht über Ihr eingebettetes Formular auf Ihrer eigenen Domain, bestätigt die Stornobedingungen und gibt die Einwilligung für Erinnerungen. Beides wird protokolliert, damit eine spätere Ausfallgebühr im Salon rechtssicher Bestand hat.

  2. Schritt 02

    Anzahlung bei hochwertigen Behandlungen

    Für lange Slots wie Balayage oder Hochzeitsstyling lässt sich optional eine Anzahlung verlangen. Das senkt No-Shows spürbar, weil der Termin nicht mehr unverbindlich wirkt, und ist sauber an die AGB gekoppelt.

  3. Schritt 03

    Erinnern per WhatsApp oder SMS

    Automatische Erinnerungen 48 und 24 Stunden vorher fangen die meisten Vergesser ab, bevor sie zum No-Show werden. Mit einem Klick kann der Kunde bestätigen, verschieben oder absagen, statt einfach nicht zu erscheinen.

  4. Schritt 04

    Freien Slot automatisch neu besetzen

    Sagt jemand ab, geht der Slot nicht verloren. TerminJet spielt ihn aus Ihrer eingewilligten Warteliste neu aus, per WhatsApp oder SMS, und vergibt ihn an den ersten, der zusagt. So füllt sich der Kalender, statt dass nur eine Gebühr im Raum steht.

Dienstag, 14 Uhr, Balayage

Was passiert, wenn ein Drei-Stunden-Termin platzt

Eine Stammkundin hat eine Balayage für drei Stunden gebucht. Am Morgen sagt sie ab. So läuft es mit und ohne TerminJet.

Ohne TerminJet
  • Absage kommt telefonisch, niemand hat Zeit, schnell Ersatz zu finden
  • Drei Stunden Stuhlzeit bleiben leer, der Umsatz ist weg
  • Sie überlegen, eine Ausfallgebühr zu verlangen, aber es steht nichts Schriftliches dazu in den AGB
  • Im Zweifel verzichten Sie, um die Kundin nicht zu verärgern, und bleiben auf dem Schaden sitzen
Mit TerminJet
  • Die Absage erfolgt über den Link aus der Erinnerung und ist sofort im System
  • Der freie Slot wird automatisch an die Warteliste ausgespielt, per WhatsApp und SMS
  • Eine wartende Kundin sagt innerhalb von Minuten zu, der Stuhl ist wieder belegt
  • Stornobedingungen und Einwilligung waren dokumentiert, eine Gebühr wäre rechtlich abgesichert, wird aber meist gar nicht mehr nötig

Häufige Fragen zur No-Show-Gebühr beim Friseur

Ist eine No-Show-Gebühr beim Friseur überhaupt zulässig?

Ja, grundsätzlich schon. Ein vereinbarter Termin ist eine verbindliche Abrede. Erscheint der Kunde ohne rechtzeitige Absage nicht, kann der Salon den Ausfallschaden geltend machen. Voraussetzung ist, dass die Bedingungen vor der Buchung klar kommuniziert wurden und der Kunde ihnen zugestimmt hat. TerminJet dokumentiert diese Zustimmung automatisch beim Buchungsvorgang. Dies ist keine Rechtsberatung, lassen Sie Ihre AGB im Zweifel anwaltlich prüfen.

Wie hoch darf die Ausfallgebühr im Salon sein?

Die Gebühr sollte sich am tatsächlich entstandenen Schaden orientieren, nicht am vollen Behandlungspreis. Üblich ist ein Anteil des Termins abzüglich ersparter Materialkosten. Eine pauschal überhöhte Gebühr kann in AGB als unwirksam gelten. Halten Sie sie nachvollziehbar und transparent.

Was muss in den AGB stehen, damit die Gebühr rechtssicher ist?

Eine klare Stornofrist wie 24 oder 48 Stunden, die Höhe oder Berechnungsgrundlage der Ausfallgebühr und der Hinweis, dass der Termin verbindlich ist. Wichtig ist, dass der Kunde diese Bedingungen vor dem Buchen gesehen und akzeptiert hat. Genau das protokolliert das Buchungsformular von TerminJet.

Brauche ich eine Anzahlung, oder reichen die AGB?

Beides ist möglich. Die AGB-Klausel ist die Grundlage. Eine Anzahlung ist zusätzlich sinnvoll bei langen, hochwertigen Behandlungen, weil sie No-Shows deutlich senkt und die Durchsetzung vereinfacht. Bei Standardterminen reicht oft die verbindliche Buchung plus Erinnerung.

Ist es nicht besser, No-Shows zu vermeiden als Gebühren einzutreiben?

Genau das ist der Punkt. Eine Gebühr ersetzt selten den vollen Umsatz und kostet Kundenbeziehung. Automatische Erinnerungen fangen die meisten Vergesser ab, und wenn doch jemand absagt, besetzt TerminJet den Slot aus der Warteliste neu. Die Gebühr bleibt die Rückfallebene, nicht das Ziel.

Sind die Erinnerungen und die Warteliste DSGVO-konform?

Ja. Erinnerungen und Wartelisten-Nachrichten laufen nur mit dokumentierter Einwilligung des Kunden. Alle Daten liegen verschlüsselt auf EU-Servern bei Hetzner mit AES-256. Die Software läuft als Ihre eigene Instanz auf Ihrer Domain, nicht in einem geteilten Portal.

Live ausprobieren

So bucht Ihre Kundin und so wird die Zustimmung dokumentiert

Dieses Formular ist das eingebettete Intake, das direkt in die Engine läuft. Es kann Stornobedingungen anzeigen, die Einwilligung protokollieren und optional eine Anzahlung verlangen. Testen Sie den Ablauf.

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